Schäden an Gebäuden

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie bei den folgenden Themenkomplexen zu unterstützen. Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir bieten Ihnen gerne ein kostenfreies Erstgespräch an, um Ihre Anliegen zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

Von Feuchtigkeitseintritt über Rissbildung bis hin zu Schimmel und anderen baulichen Mängeln – jedes Schadensbild ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise für maßgeschneiderte Lösungen.

Unsere Expertise umfasst nicht nur die Identifikation und Behebung aktueller Probleme, sondern auch die Beratung zu präventiven Maßnahmen für die Zukunft. Wir erkennen, dass der Schlüssel zur langfristigen Integrität Ihrer Immobilie darin liegt, nicht nur Symptome zu behandeln, sondern auch die zugrunde liegenden Ursachen zu verstehen und zu beheben.

Die frühzeitige Identifikation und professionelle Beurteilung von Baumängeln sind von entscheidender Bedeutung, um kostspielige Reparaturen oder Folgeschäden zu verhindern. Unser Ziel ist es, Ihnen kosteneffiziente Lösungen anzubieten, die nicht nur aktuelle Probleme lösen, sondern auch langfristige Investitionssicherheit gewährleisten.

Umfang

Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Analyse und Bewertung von Bauschäden und -mängel. Dies umfasst das Einbeziehen von verschiedenen Fachrichtungen, wie Vermessung, Wärme- und Feuchteschutz, Statik und Brandschutz. Somit bieten wir Ihnen ein Gesamtpaket an, ohne dass Sie mehrere einzelne Gutachter beauftragen müssen. Rein theoretische Sachverständigengutachten bieten wir nur in Ausnahmefällen an.

Zur Lösung Ihrer Anliegen führen wir folgende Dienstleistungen aus:

  • Bestandsaufnahme vor Ort
  • Identifikation der Ursachen
  • Darstellung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
  • Festlegung von Sanierungsmöglichkeiten
  • Berechnung der Sanierungskosten
  • Abwicklung und Begleitung der Sanierung

Diagnose-Verfahren

Bei der Bewertung von Schäden und Mängeln an Bauwerken setzen wir verschiedene Diagnose-Verfahren ein, um eine präzise und umfassende Analyse zu gewährleisten. Je nach Art des Schadens oder Mangels kommen unterschiedliche Diagnosemethoden zum Einsatz. Unsere Experten setzen dabei auf hochmoderne Technologien und bewährte Verfahren, um Ihnen eine fundierte Einschätzung zu bieten.

  • Rückprallhammer
  • Kernbohrung
  • Endoskopie
  • Thermografie durch Wärmebildkamera
  • Hammerschlagmethode
  • Laserscan, Vermessungsdrohne, Fotodokumentation
  • Feuchtigkeitsmessung
  • Luftdichtheit (Blower-Door-Test) in Zusammenarbeit mit Spezialisten
  • Untersuchung mechanischer Eigenschaften (Druck- und Zugfestigkeit, E-Modul) in Zusammenarbeit mit Prüflaboren
  • Untersuchung der Materialzusammensetzung in Zusammenarbeit mit Laboren

In manchen Fällen ist kein vollumfängliches Gutachten, wie in Gerichtsverfahren üblich, nötig. Eine gutachterliche Stellungnahme kann ausreichend sein.

Der Gutachtenumfang und die Gutachtekosten reduzieren sich dabei, da sich die Stellungnahme lediglich auf die wesentlichen Kernpunkte konzentriert.

Es werden die beim Ortstermin vorgefundenen Schäden und Mängel dokumentiert, auf die Ursachen eingegangen und eine mögliche Sanierung beschrieben. Zusätzlich können wir die Sanierungskosten schätzen.

Aufgrund des begrenzten Umfangs kann die Nachvollziehbarkeit für Laien sowie die Detailtiefe der Ursachen-, Sanierungsmaßnahmen und Kostenaufstellung begrenzt sein.

Bauliche und technische Mängel sowie unterlassene Instandhaltung können den Wert einer Immobilie erheblich mindern und beeinflussen die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung. Wir untersuchen den Zustand Ihrer Immobilie, identifizieren potenzielle Risiken und Chancen. Das bietet Ihnen eine Risikoreduzierung sowie eine solide Entscheidungsgrundlage für die Zukunft Ihrer Immobilien.

Die Technische Due-Diligence Prüfung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Ortstermin mit Besichtigung der Gebäude und Außenanlagen
  • Analyse der Bestandsdokumente, Baurecht, Grundstücksausnutzung und Genehmigungen
  • Prüfung auf Altlasten (Zusamenarbeit mit Bodengutachter)
  • Objektanalyse (Schäden und Mängel, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energetischer Standard, Gewährleistung)
  • Analyse Haustechnik (Zusammenarbeit mit HLS- und Elektrospezialisten)
  • Prüfung Schallschutz (Zusammenarbeit mit Ingenieurbüro für Schallschutz)
  • Evaluation Vermietungsstand/Verkaufsmöglichkeit und Drittverwendbarkeit
  • Kostenschätzung der erforderlichen Maßnahmen

Gerne können wir Ihnen für die weiterführende Planungen und Abwicklung der Maßnahmen ein Ingenieurbüro vorschlagen.

In urbanen Gebieten steigen die Preise für Grundstücke kontinuierlich, und die Bebauung rückt immer enger zusammen. Dies führt zu einer Zunahme von Schäden an bestehenden Gebäuden aufgrund von Abrissen und dem Neubau von Gebäuden.

Häufig bemerken Eigentümer Veränderungen bzw. Schäden an ihrem Eigentum erst nach externen Einwirkungen. Um gerechtfertigte von ungerechtfertigten Ansprüchen unterscheiden zu können und um kostspielige Gerichtsverfahren im Nachhinein zu vermeiden, wird dringend empfohlen, vor Beginn von Baumaßnahmen eine Beweissicherung nach der DIN 4123 durchzuführen.

Zur Vorbereitung wird eine gründliche Risikoanalyse bei Abbruch- und Neubaumaßnahmen durchgeführt (Welche Ereignisse können eintreten? Welche Schadensursachen und Lastfälle können bestehen?).
Anschließend wird eine Auswahl geeigneter Methoden zur Beweissicherung im Falle vorhandener Schäden getroffen.

Unter den Beweissicherungsmethoden fallen nicht nur klassische Verfahren wie Bildaufnahmen und Rissüberwachung, sondern auch anspruchsvolle Techniken wie Vermessungs- und Höhenpunkte, Nivellements, Schall- und Erschütterungsmessungen, Kamerabefahrungen von Leitungssystemen und die Drohneninspektion von Bauwerken.

Das ausführende Bauunternehmen hat die Pflicht ein Werk gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

Nach Erfüllung der Bauleistung hat der Auftragnehmer ein Recht auf die Abnahme.

Je nach Vertragsart unterscheidet man zwischen VOB- oder BGB-Bauvertrag.

Die Abnahme im BGB- und VOB-Vertrag markiert den Übergang vom Erfüllungsstadium zum Abwicklungsstadium des Vertragsverhältnisses. Dieser Prozess hat weitreichende rechtliche Konsequenzen, darunter die Fälligkeit der Zahlung, der Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber, der Beginn der Gewährleistungsfrist und eine Umkehr der Beweislast.

Die Umkehr der Beweislast bei der Abnahme bedeutet, dass vor der Abnahme der Auftragnehmer im Streitfall die Mängelfreiheit nachweisen muss. Nach der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftraggeber, der etwaige Mängel oder Vertragsverletzungen beweisen muss.

Abnahmeformen nach BGB- und VOB-Vertrag:

Stillschweigende Abnahme: Diese weit verbreitete Abnahmeform basiert auf dem Verhalten des Auftraggebers, der die Leistung in der Hauptsache vertragsgemäß hinnimmt. Hierbei ist der Zeitpunkt der Abnahme oft konfliktträchtig.

Förmliche Abnahme: Die durchgeführte förmliche Abnahme minimiert Streitigkeiten über den Zeitpunkt und Vorbehalte. Rechtliche Unsicherheiten können jedoch entstehen, wenn eine vereinbarte förmliche Abnahme nicht erfolgt.

Fiktive Abnahme: Unter der Voraussetzung eines VOB-Vertrags und Vereinbarung der VOB/B als Ganzes ermöglicht die fiktive Abnahme eine automatische Abnahme nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung nach 12 Werktagen.

Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Diese ist nach BGB-Vertrag 5 Jahre und nach VOB-Vertrag 4 Jahre. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit Mängel beseitigen zu lassen. Deshalb sollte kurz vor Ablauf der Frist eine Gewährleistungsabnahme erfolgen.

Die Expertise eines Sachverständigen ist bei der Abnahme besonders sinnvoll, da ein Laie die vertragsgerechte Erfüllung kaum beurteilen kann, insbesondere im Kontext der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Folgende Leistungen führen wir für Sie aus:

  • Teil- und Schlussabnahmen
  • Gewährleistungsabnahmen

Egal ob Sie Bauherr, Käufer oder Bauträger sind, Immobilienprojekte sind aufgrund der Vielzahl an Projektbeteiligten immer risikobehaftet.

In jeder Bauphase können potenzielle Baumängel und Bauschäden auftreten, die nicht nur die Qualität des Bauvorhabens beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen finanziellen und zeitlichen Verlusten führen können. Um frühzeitig auf mögliche Herausforderungen aufmerksam zu werden und eine reibungslose Bauphase zu gewährleisten, ist die Unterstützung eines erfahrenen Sachverständigen unerlässlich.

Zur stetigen Qualitätskontrolle sollte ein Sachverständiger bereits im Planungsprozess oder spätestens bei Baubeginn hinzugezogen werden. Überprüfungen während der Planungsphase können Planungsfehler verhindern. Durch sorgfältige Inspektionen in der Bauphase können grundlegende Mängel und Schäden bereits frühzeitig identifiziert werden. Dies ermöglicht nicht nur die zeitnahe Ergreifung von Gegenmaßnahmen, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung der Bauqualität bis zur Abnahme und die Sicherstellung der langfristigen Nutzbarkeit der Immobilie.

Folgende Leistungen erbringen wir für Sie:

  • Prüfung der Baubeschreibung und Pläne sowie weiterer Planungsunterlagen
  • Baubegleitende Begutachtung
  • Mängelmanagement
  • Nachtragsmanagement
  • Begehung zur Feststellung der Abnahmereife
  • Teil- und Endabnahmen

Zur Sicherstellung der erfolgreichen Abwicklung von Großprojekten ist ein Baumonitoring eines unabhängigen Dritten fundamental wichtig, um eine zuverlässige Bewertung und Kontrolle aller relevanten Faktoren zu gewährleisten.

Das Baumonitoring umfasst die Beurteilung folgende Aspekte:

  • Genehmigungen
  • Projektbudget
  • Projektreserven
  • Bauzeitenplan und Baufortschritt
  • Bauqualität
  • Vergabestand
  • Vermietungs- und/oder Verkaufsstand
  • Projektrisiken

Eine effektive Abdichtung ist entscheidend, um strukturelle Schäden durch Feuchtigkeit zu verhindern und die Langlebigkeit Ihrer Gebäude zu gewährleisten. Die Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen können insbesondere bei Schäden und Mängeln an Abdichtungen beträchtlich sein. Um Sie in diesem Bereich zu unterstützen, bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:

  • Planung und Beratung während Planungsphase
  • Qualitätskontrolle und Überwachung während der Ausführungsphase
  • Bauwerksanalyse und Prüfung bei Bestandsgebäuden

Diese Leistungen erstrecken sich auf folgende Gebäudebereiche:

  • Erdberührte Bauteile (z.B. Keller)
  • Erdüberschüttete Bauteile (z.B. Tiefgaragen)
  • Ungenutzte oder genutzte Flachdächer
  • Balkone, Dachterrassen, Loggien und Laubengänge
  • Anschlüsse an Fenster- und Türöffnungen (auch barrierefrei)
  • Verkehrsflächen (z.B. Tiefgaragen, Parkdecks und Parkhäuser)
  • Innenräume (z.B. Badezimmer und Küchen)

Unsere maßgeschneiderte Prozessbegleitung bietet Ihnen umfassende Leistungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. Wir begleiten Sie vom Beginn bis zum Abschluss eines Gerichtsprozesses.

Unsere Leistungen im Überblick

Eigene Gutachten: Wir erstellen präzise Gutachten als Grundlage für Ihren Gerichtsprozess. Falls keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, dienen diese zur Formulierung gezielter Beweisfragen und schaffen eine solide Grundlage für Ihre rechtlichen Anliegen.

Gutachtenüberprüfungen und Gegengutachten

Unsere Sachverständigen überprüfen bestehende Privat- und Gerichtsgutachten. Bei Bedarf erstellen wir Gegengutachten, um Ihre Position zu stärken und auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.

Engmaschige Betreuung während des Prozesses

Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Dabei übernehmen wir die Prüfung der Gerichtsakte, nehmen an Ortsterminen teil, sammeln eigene Feststellungen vor Ort und überprüfen Gerichtsgutachten auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit.